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AGB

SÜDTIROL ALTO ADIGE GUEST PASS

  • Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol AltoAdige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
  • Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen.
  • Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
  • Zweck
    Die übermittelten personenbezogenen Daten werden an die einheitliche Koordinierungsstelle des Guest Pass übermittelt, um die Erstellung und Benutzung des Guest Pass zu ermöglichen und die damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
  • Empfänger
    Im Zusammenhang mit der Ausstellung des Guest Pass werden Ihre Daten an das Mobilitätskonsortium mit MwSt.-Nr. 02735170215 übermittelt, das als Gästekartenträger und einheitliche Koordinierungsstelle die Rolle des autonomen Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung der übermittelten Daten innehat. Für weitere Informationen über die Verarbeitung, der die Daten unterzogen werden, können Sie eine E-Mail an privacy@moko.bz.it schreiben.
  • Rechtsgrundlage
    Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung liegt in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) der DSGVO.